FÖRDERUNGEN – Land Kärnten

Leitungslehrgang für  Kindergarten- und Hortpädagogen/innen

Leitungslehrgang für Kleinkinderzieher/innen

Weiterbildung zahlt sich aus: Arbeitnehmer/innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für die Bildungsförderung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie machen einen berufsspezifischen Kurs.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 28.000 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Achtung: Antragstellung nur online möglich!
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich unter: www.wissenslandkarte.ktn.gv.at

Informationen und Anträge:

Amt der Kärntner Landesregierung
Völkermarkter Ring 29
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Abteilung 6 -Bildung und Sport
Abt. Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen/ANF
Telefon: 050 536-16092
E-Mail: abt6.alw@ktn.gv.at
www.wissenslandkarte.ktn.gv.at