Leitungslehrgang

Die fachlichen Anstellungserfordernisse für einen/eine Leiter/in einer elementaren Bildungsinstitution sowie eines Hortes sind im Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgelegt.

§ 27, Fachliches Anstellungserfordernis für den/die Leiter/in eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte

    1. Als Leiterin darf nur angestellt werden, wer außer den im § 28 genannten Voraussetzungen eine ununterbrochene Dienstzeit von mindestens zwei Jahren in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und  die Absolvierung eines Leitungslehrganges nach Abs. 2 nachweisen kann. Für den/die Leiter/in eines Förderkindergartens treten an die Stelle der Erfordernisse des § 28 die Erfordernisse des § 29.
    2. Der Leitungslehrgang hat zumindest ein Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten zu umfassen.

§ 31, Fachliches Anstellungserfordernis für Hortleiter/innen

Als Leiter/in eines Hortes oder eines Schülerheimes, das ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen von Pflichtschulen bestimmt ist, darf nur angestellt werden, wer neben den im § 32 genannten Erfordernissen eine ununterbrochene Dienstzeit von mindestens zwei Jahren in einem Kindergarten oder Hort oder als Lehrer/in und die Absolvierung eines Leitungslehrganges nach § 27 Abs. 2 nachweisen kann. Für den/die Leiter/in eines Sonderhortes oder Schülerheimes, das ausschließlich oder vorwiegend für Schüler/innen von Sonderschulen bestimmt ist, treten an die Stelle der Erfordernisse des § 32 die Erfordernisse des § 33.
In Kooperation mit der Abteilung 6, Bildung und Sport, des Amtes der Kärntner Landesregierung wird am IBB ein Leitungslehrgang für pädagogische Fachkräfte, die sich für einen Leitungsfunktion in einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten oder einem Hort interessieren, angeboten.

In diesem Lehrgang sollen die Pädagogen/innen für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, die mit der Leitung von elementaren (Kindertagesstätten, Kindergärten) und außerschulischen (Horten) Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen verknüpft sind, vorbereitet werden.

Module

In Kooperation mit der Abteilung 6, Bildung und Sport, des Amtes der Kärntner Landesregierung wird am IBB ein Leitungslehrgang für pädagogische Fachkräfte, die sich für einen Leitungsfunktion in einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten oder einem Hort interessieren, angeboten.

    • Kommunikation
    • Konfliktmanagement
    • Personalmanagement und Teamentwicklung
    • Organisationsformen von Bildungseinrichtungen
    • rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen
    • Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit

In diesem Lehrgang sollen die Pädagogen/innen für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, die mit der Leitung von elementaren (Kindertagesstätten, Kindergärten) und außerschulischen (Horten) Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen verknüpft sind, vorbereitet werden.

Eckpunkte des Lehrgangs

Dauer: ca. 1 Jahr
160 Unterrichtseinheiten

Freitag von 14:00 bis 21:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 15:00 Uhr
einmal pro Monat

Abschluss: Zertifikat, das zur Ausübung einer Leitungsfunktion in einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten oder einem Hort berechtigt.

Kosten: EUR 900,–
Förderungen können individuell beantragt werden.

Zielgruppe und Voraussetzungen

  • Kindergarten- und Hortpädagogen/innen
  • Lehrer/innen
  • Erzieher/innen

Weiterführende Informationen

Förderungen

Kontakt

Mag.a Klaudia Terkl
Rudolfsbahngürtel 2/1
9020 Klagenfurt
Tel. 0463 500 976 – 12 DW Fax 14
klaudia.terkl@ibb-bildung-beratung.at